Leitfaden der Konferenz der Betreiberzentren (KdBZ)
Definition der KdBZ
- Die KdBZ ist ein Zusammenschluss von Behörden und wurde zur Weiterentwicklung des Informationssystems für gefährliche Stoffe (IGS) gegründet. Ihr obliegen u.a. folgende Aufgaben:
- Verabschiedung von Konzepten zur inhaltlichen Gestaltung von IGS
- Festlegung einzelner zu bearbeitender Projekte
- Sie basiert sich auf der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gefahrstoffdatenbanken zwischen der Nationalen Alarmzentrale im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departementes des Innern [Schweiz] und dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 7. Dezember 1990.
Mitglieder
- Mitglieder der KdBZ sind:
- die Nationale Alarmzentrale der Schweiz (NAZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz für die Schweiz und Liechtenstein
- das Hessische Ministerium für Soziales und Integration für das Bundesland Hessen als Geschäftsführung der Gefahrstoffdatenbank der Länder (GdL)
- das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für das Bundesland NRW.
- Unabdingbar für die Mitgliedschaft in der KdBZ ist
- ein staatlicher Zuständigkeitsbereich
- Betreiberzentrum
- Austausch von Daten und Werkzeugen
- Der KdBZ können weitere Behörden beitreten, Voraussetzung ist die Zustimmung aller bisherigen Mitglieder.
- Dienstleister sind keine Mitglieder der KdBZ.
Definition eines Betreiberzentrums (BZ) und Anforderungen, die an ein BZ gestellt werden
- Pflege eigener Datenbestände
- Erstellung oder Betrieb einer eigenen Fachanwendung
- Betreiben oder Mitnutzung einer Pflegeumgebung durch ein oder mehrere Mitglieder
Beschlüsse der KdBZ
- Beschlüsse der KdBZ werden einstimmig getroffen. Umlaufbeschlüsse sind möglich.
Einberufung der KdBZ
- In der Regel tritt die KdBZ zweimal jährlich zusammen. Die KdBZ kann Fragestellungen in Fachgruppen delegieren. Fachgruppen (Expertentreffen auf Arbeitsebene) werden nach Bedarf eingesetzt. Fachgruppen-Sitzungen sollten mindestens einmal jährlich stattfinden, um anstehende Themen der Arbeitsebene auf der anschließenden KdBZ diskutieren zu können. Die Fachgruppe(n) berichten der KdBZ.
- Die KdBZ findet in 2 Teilveranstaltungen (Tag 1: Mitglieder, Tag 2: Mitglieder + Zugeladene) statt. Der Vorsitzende der KdBZ ist der jeweilige Ausrichter bis zur folgenden KdBZ. Er verrichtet ggfs. erforderliche Nacharbeiten (Protokoll, Unterrichtung Dritter etc.).
In Kraft gesetzt durch Beschluss der KdBZ-Sitzung am 9. November 2016